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   FG Saarland, 06.11.1995 - 1 V 180/95   

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FG Saarland, 06.11.1995 - 1 V 180/95 (https://dejure.org/1995,34991)
FG Saarland, Entscheidung vom 06.11.1995 - 1 V 180/95 (https://dejure.org/1995,34991)
FG Saarland, Entscheidung vom 06. November 1995 - 1 V 180/95 (https://dejure.org/1995,34991)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.06.1967 - III B 21/66

    Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines

    Auszug aus FG Saarland, 06.11.1995 - 1 V 180/95
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d. h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Mißerfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66 , BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73 , BStBl. II 1975, 239).
  • BFH, 31.08.1972 - IV R 93/67

    Wegfall einer Kaufpreisrentenverpflichtung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs.

    Auszug aus FG Saarland, 06.11.1995 - 1 V 180/95
    Auch der Zugang solcher Vermögensgegenstände, insbesondere von Sachwerten ist Betriebseinnahme ( BFH, Urteil vom 31. August 1972 IV R 93/67 , BStBl. II 1973, 51).
  • BFH, 14.03.1989 - I R 83/85

    Betriebseinnahme - Geldpreis - Gegenleistung - Handwerker - Förderstiftung -

    Auszug aus FG Saarland, 06.11.1995 - 1 V 180/95
    Nach seinem Sinn und Zweck ist er in Anlehnung an die Vorschrift des § 8 EStG , die unmittelbar allerdings nur für die Einkunftsarten im Sinne des § 2 Abs. 3 Nrn. 4 bis 7 EStG gilt, und an die Vorschrift des § 4 Abs. 4 EStG dahin zu bestimmen, daß Betriebseinnahmen grundsätzlich alle Zugänge von Wirtschaftsgütern in der Form von Geld oder von Geldeswert sind, die durch den Betrieb veranlaßt sind (vgl. z. B. Urteil des BFH vom 14. März 1988 I R 83/85, BStBl. II 1989, 650 m.w.N.).
  • BFH, 28.11.1974 - V B 52/73

    Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger

    Auszug aus FG Saarland, 06.11.1995 - 1 V 180/95
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d. h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Mißerfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66 , BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73 , BStBl. II 1975, 239).
  • BFH, 10.12.1985 - VIII R 15/83

    Anteilsmäßiger Zufluß von Einnahmen bei allen Gesamtgläubigern in dem Zeitpunkt,

    Auszug aus FG Saarland, 06.11.1995 - 1 V 180/95
    In diesem Falle sind die Betriebseinnahmen mit dem Erwerb der Verfügungsmacht bezogen ( BFH, Urteil vom 10. Dezember 1985 VIII R 15/83 , BStBl. II 1986, 342).
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